Meine Hebamme verlangt eine Bereitschaftsdienst-Entschädigung. Warum?
Freipraktizierende Hebammen sind für Geburten und Wochenbettpflege über Wochen in Ruf-Bereitschaft und müssen für die angemeldeten Frauen rund um die Uhr erreichbar sein. Die Einsätze erfolgen meist kurzfristig, oft am Abend oder an Wochenenden. Die Hebamme verpflichtet sich, falls notwendig, eine Vertretung zu organisieren. Diese Dienstleistungen und Bereitschaftsdienst ist durch die Krankenpflege-Grundversicherung in der Regel nicht gedeckt.
In einigen Kantonen wird das Pikettgeld von den Hebammen in Rechnung gestellt. Es laufen Bemühungen, diese Sache gesamtschweizerisch zu regeln. Es gibt Gemeinden und Krankenkassen, die jetzt bereit sind, diesen Bereitschaftdienst der Hebamme zu entschädigen. Das "Wartgeld" für die Hebamme wird bei einer Hausgeburt oder Beleghebammen-Geburt, bei ambulant geplanter Geburt und auch Wochenbett-Betreuung verlangt. Ihre Hebamme wird Sie darüber informieren und bei Härtefällen eine Lösung suchen. Das Pikettgeld soll nämlich kein Grund sein, auf eine Hebamme verzichten zu müssen. Zu jeder Schwangerschaft gehört eine Hebamme.
Auf youtube gibt es ein Erklärungsvideo: Video auf Youtube über Pikettgeld der Hebamme
Tipps & Tricks von hebammen.ch sollen eine Unterstützung sein. Sie ersetzen keineswegs eine Untersuchung, Diagnose oder Behandlung durch medizinische Fachleute. Wenn es Fragen, Unklarheiten oder Beschwerden gibt, wenden Sie sich an Ihre Hebamme, einen Arzt oder entsprechende Fachperson. „Viele Wege führen nach Rom“. Babypflege und Wochenbettberatung gibt es in verschiedenen, korrekten Arten. Unsere Tipps & Tricks sind aus langjähriger Erfahrung und Hebammenwissen zusammengetragen worden. Wir geben hier eine Auswahl von Tipps und Hilfestellungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Gerne nehmen wir Ihr Feedback zu Inhalten von Tipps & Tricks entgegen.