- Welche Versicherung übernimmt die Pflegekosten für das Neugeborene?
- Die Pflege des gesunden Neugeborenen sowie sein Spitalaufenthalt gehen zu Lasten der Krankenversicherung der Mutter und gelten als Mutterschaftsleistungen, die nicht der Kostenbeteiligung unterliegen. Liegen bei einem Neugeborenen Gesundheitsprobleme vor, so werden die Behandlungskosten nicht mehr als Mutterschaftsleistungen betrachtet und fallen inklusive des damit verbundenen Spitalaufenthalts zu Lasten der Krankenversicherung des Neugeborenen.
Text und Link zu Informationen vom BAG