Wer bezahlt die Wochenbettbesuche?
Die Hausbesuche der Hebamme werden von der Grundversicherung der Krankenkasse (der Mutter) bezahlt. Die Hebammenbesuche werden bis 56Tage nach der Geburt übernommen und haben keinen Selbstbehalt.
Falls medizinische Gründe es erfordern, können zusätzliche Besuche vom Arzt verordnet werden. Die Besuche unterliegen nicht der Franchise (Mutterschaft). Ihre Hebamme wird Sie informieren. Unter folgendem Link finden Sie noch genauere Informationen dazu.
Hinweis: Tipps & Tricks von hebammen.ch sollen eine Unterstützung sein. Sie ersetzen keineswegs eine Untersuchung, Diagnose oder Behandlung durch medizinische Fachleute. Wenn es Fragen, Unklarheiten oder Beschwerden gibt, wenden Sie sich Ihre Hebamme, einen Arzt oder entsprechende Fachperson. „Viele Wege führen nach Rom“. Babypflege und Wochenbettberatung gibt es in verschiedenen, korrekten Arten. Unsere Tipps & Tricks sind aus langjähriger Erfahrung und Hebammenwissen zusammengetragen worden. Wir geben hier eine Auswahl von Tipps und Hilfestellungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Gerne nehmen wir Ihr Feedback zu Inhalten von Tipps & Tricks entgegen.